Home
Digitaler Elternabend
- Details
- Geschrieben von Super User
- Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2021
- Zugriffe: 2318
Am Montag, 18. Oktober 2021, findet ein digitaler Elternabend zum Thema Medienkonsum statt. Dazu laden wir sie als Eltern herzlich ein. Tauschen Sie sich mit Fachkräften aus dem Saalekreis rund um die Themen Mediennutzung und medienpädagogische/medienberatende Angebote aus. Sie können aus insgesamt vier Workshops auswählen.
Die Veranstaltung ist online und kostenfrei.
Mehr Informationen gibt es unter:
https://www.awo-halle-merseburg.de/digitaler-elternabend-2021/
Einschulung Klasse 5
- Details
- Geschrieben von Super User
- Zuletzt aktualisiert: 10. November 2021
- Zugriffe: 2305
Für die Einschulungsveranstaltung der neuen 5. Klassen hat das Bildungsministerium entsprechende Regeln festgelegt. Diese sind auch bei unserer Einschulungsveranstaltung am 1. September 2021 zu beachten.
Hier der entsprechende Ausschnitt von der Webseite des Bildungsministerium:
Dürfen Einschulungsfeiern stattfinden?
Die Durchführung von Veranstaltungen außerhalb des Schulunterrichts, wie z.B. Konferenzen, Elternabende, Versammlungen etc. unterliegen gleichermaßen den besonderen rechtlichen Vorgaben, insbesondere derzeit der 14. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (14. SARS-CoV-2-EindV) respektive in der zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden aktuellen Fassung.
Erster Schultag
- Details
- Geschrieben von Super User
- Zuletzt aktualisiert: 01. September 2021
- Zugriffe: 2260
Sehr geehrte Eltern der Klassenstufen 5 bis 10,
ich hoffe, Sie und Ihre Kinder hatten einen erholsamen Sommer und konnten für das kommende Schuljahr genügend Kraft tanken.
Im Schuljahr 2021/2022 starten alle Schulen im Regelbetrieb. Die Testpflicht gilt auch im neuen Schuljahr.
Laut Schreiben des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt werden die Testungen zu Beginn des Schuljahres öfter durchgeführt, auch um mögliche Infektionen von Reiserückkehrern zu identifizieren. Damit sich Ihr Kind in der Schule testen darf, benötigen wir vorab die im Anhang beigefügte und von Ihren ausgefüllte und unterschriebene „Einverständniserklärung zur Selbstanwendung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests bei Schülerinnen und Schülern“. Gern können Sie uns diese bis 01.09.2021 per E-Mail oder per Fax zukommen lassen.
Am ersten Schultag (02.09.2021) gilt für alle Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung, einen PoC-Antigen-Schnelltest durchzuführen. In den darauffolgenden zwei Wochen (KW 36 und 37) wird dreimal wöchentlich getestet. Ab der 38. KW wird der bekannte Testrhythmus zweimal in der Woche wiederaufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass ungetestete Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte und Genesene (ein entsprechender Nachweis ist am ersten Schultag zu erbringen)!
Mit freundlichen Grüßen
Herr Paul
Schulleiter
Anhang: Einverständniserklärung
Beginn neues Schuljahr
- Details
- Geschrieben von Super User
- Zuletzt aktualisiert: 01. September 2021
- Zugriffe: 3198
Sehr geehrte Personensorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich hoffe, dass jeder Sie und ihr erholsame Ferien hatten.