Einschulung Klasse 5

  • Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 10. November 2021 20:46
  • Geschrieben von Super User
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Für die Einschulungsveranstaltung der neuen 5. Klassen hat das Bildungsministerium entsprechende Regeln festgelegt. Diese sind auch bei unserer Einschulungsveranstaltung am 1. September 2021 zu beachten.

Hier der entsprechende Ausschnitt von der Webseite des Bildungsministerium:

Dürfen Einschulungsfeiern stattfinden?

Die Durchführung von Veranstaltungen außerhalb des Schulunterrichts, wie z.B. Konferenzen, Elternabende, Versammlungen etc. unterliegen gleichermaßen den besonderen rechtlichen Vorgaben, insbesondere derzeit der 14. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (14. SARS-CoV-2-EindV) respektive in der zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden aktuellen Fassung.

In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung und den dann geltenden Regelungen und Vorschriften in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist auch im Rahmen der Einschulungsfeiern zum kommenden Schuljahr 2021/22 zu berücksichtigen, dass neben den rechtlichen Vorgaben der Eindämmungsverordnung sowie des Rahmenplans-HIA-Schule und den damit verbundenen Hygiene- und Gesundheitsschutzregeln auch die Anzahl der teilnehmenden Personen ggfs. begrenzt sein kann.

Die vom Land zur Verfügung gestellten Selbsttests sind nicht für Einschulungsfeiern vorgesehen. Es wird empfohlen, dass nicht geimpfte oder genesene Personen mindestens ein aktuelles, negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines PoC-Antigen-Schnelltests z.B. eines Testzentrums, einer Apotheke oder eines/r niedergelassenen Ärztin/ Arztes im Vorfeld einholen. Dieses ist dann entsprechend vorzulegen. Eine Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests vor Ort ist auch möglich (Anmerkung der Schule: mit selbstmitgebrachten Test).